Der Vorstand der Naturschutzgruppe Pohl-Göns e.V. hat in seiner Sitzung vom 14.10.2019 nachfolgende Datenschutz-Richtlinie beschlossen:
Mit der Datenschutz-Richtlinie soll ein Überblick über die im Verein verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über die Rechte der betroffenen Mitglieder gegeben werden:
1) Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist der Vorstand, vertreten durch:
• 1. Vorsitzende Karin Morkel, Tel. 06033/71972
• 2. Vorsitzenden Thomas Götz, Tel. 06033/971883
• Schriftführerin Ilona Reuhl, Tel. 06033/68029
• Kassierer Karlheinz König, Tel. 06033/65367
2) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten zu dem Zweck und dabei nur in dem Umfang, wie er sie im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses oder zur Ausübung und Erfüllung der sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen benötigt. Relevante Daten sind dabei insbesondere die Personalien wie Namen, Adresse, sonstige Kontaktdaten, Geburtsdatum, Bankverbindung, aber auch Eintritts- und Austrittsdatum und die Dauer der Mitgliedschaft. Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar bei dem Mitglied selbst.
3) Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 der DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des
betroffenen Mitglieds.
4) Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2) genannten Aufgaben brauchen. Eine Absicht des Vereins, die personenbezogenen
Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht nicht.
5) Die Daten werden durch den Verein solange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus Ziffer 2) erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden
sie regelmäßig nach Erfüllung der 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht, es sei denn, die Weiterverarbeitung ist erforderlich zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der
gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall jedoch 3 Jahre betragen.
6) Als betroffene Person hat das Mitglied das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 21 DS-GVO).
Auskunfts- und Löschrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 35 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied ein Beschwerderecht bei der
zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V. mit § 19 BDSG).
7) Soweit durch das Mitglied eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.
8) Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls das Mitgliedschafts-verhältnis nicht eingegangen oder
aufrechterhalten werden kann.
9) Eine automatische Entscheidungsfindung eines Profiling besteht nicht.